Service und Formulare
Änderung Ihrer Daten
Anschrift
Ihre Anschrift hat sich geändert oder Sie werden demnächst umziehen?
Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift gern über das Änderungsformular mit:
Bankverbindung
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre neue Kontoverbindung mit Ihrer Unterschrift auch per Fax oder E-Mail senden.
Änderungen teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit. Nur so können wir die neue Kontoverbindung für die nächste Rentenzahlung berücksichtigen.
Bitte füllen Sie dazu das enstprechende Formular aus:
Deutsches Konto
Ausländisches Konto
Konto Dritter
Konto Dritter - ausländisches Konto
Zuordnung der Steuerklasse
Sie erhalten eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse und möchten die Zuordnung Ihrer Steuerklasse ändern? Die Zuordnung der Steuerklasse richtet sich danach, ob der BVV bisher als zahlende Stelle mit Steuerklasse I bis V („Hauptarbeitgeber“) oder mit Steuerklasse VI („Nebenarbeitgeber“) abgerechnet hat.
Wie Sie die Zuordnung der Steuerklasse ändern können und wer dafür Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie nachfolgend:
Der BVV hat bisher mit Steuerklasse VI abgerechnet und soll nun Steuerklasse I bis V verwenden
Ihr Ansprechpartner: der BVV
Wenn Ihre lohnsteuerpflichtige Rente künftig mit der Steuerklasse I bis V abgerechnet werden soll, muss der BVV als zahlende Stelle der „Hauptarbeitgeber“ werden.
Wir benötigen von Ihnen hierfür eine schriftliche und unterschriebene Mitteilung. Bitte teilen Sie uns auch mit, ab wann wir Ihren Änderungswunsch umsetzen sollen. Dies können wir nur für die Zukunft umsetzen.
Der BVV hat bisher mit Steuerklasse I bis V abgerechnet und soll nun Steuerklasse VI verwenden
Ihr Ansprechpartner: die andere zahlende Stelle
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die zahlende Stelle, die bisher Ihre Rente mit der Steuerklasse VI abgerechnet hat.
Sobald sich die andere zahlende Stelle als „Hauptarbeitgeber“ angemeldet hat, wird der BVV automatisch elektronisch zum „Nebenarbeitgeber“. Ihre lohnsteuerpflichtige Rente rechnen wir dann künftig mit der Steuerklasse VI ab.
Änderung der Steuerklasse für den „Hauptarbeitgeber“
Ihr Ansprechpartner: das Finanzamt
Der BVV rechnet Ihre Rente mit der Steuerklasse I bis V ab. Möchten Sie Ihre Steuerklasse ändern, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Denn Änderungen Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale kann nur das Finanzamt vornehmen.
Die Information wird dann elektronisch an uns weitergeleitet.
Weitere Informationen
Rentenbroschüre - Bei uns sind Sie gut versorgt
Sie finden in der Broschüre alle Informationen zu Ihrer BVV-Rente
auf einen Blick.
Wann erhalten Sie welche Unterlagen vom BVV?
Sie möchten wissen, wann Sie Rentenabrechnungen, Steuerbescheinigungen oder andere Informationen von uns erhalten? Gern können Sie dies unserer Übersicht entnehmen.
Formulare zum Download
An dieser Stelle haben wir Ihnen die am häufigsten genutzten Formulare und weiteres Informationsmaterial zusammengestellt:
Sie möchten uns lieber schreiben?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.